Mit der DIRECTIONS-Selbstverpflichtungserklärung haben Anbieter schulischer Informationssysteme eine kompakte Möglichkeit zur transparenten Kommunikation ihrer Datenschutzpraktiken. Gleichzeitig können sie sich im Rahmen der Erklärung auf einen späteren Zertifizierungsprozess vorbereiten.
In vier Schritte zur Selbstverpflichtung:
1. Der Anbieter macht sich mit dem Kriterienkatalog DIRECTIONS und dem Regelwerk für die Selbstverpflichtungserklärungen vertraut.
2. Auf der Basis des Kriterienkataloges muss der Anbieter eigenständig eine Bewertung der Erfüllung der Kriterien durchführen und auf dieser Basis einen Bewertungsbericht erstellen.
3. Wenn das erfolgt ist, schickt der Anbieter die ausgefüllte Selbstverpflichtungserklärung und den Bewertungsbericht an directions@trusted-cloud.de.
4. Sobald der Vertrag (Nutzungsvereinbarung) gegenseitig gezeichnet ist, wird das Informationssystem in das öffentliche Register der DIRECTIONS-Selbstverpflichtungen aufgenommen.
Alle Informationen zur Selbstverpflichtung sind bei Programmeigner Trusted Cloud e. V. unter https://trusted-cloud.de/register verfügbar.
In vier Schritte zur Selbstverpflichtung:
1. Der Anbieter macht sich mit dem Kriterienkatalog DIRECTIONS und dem Regelwerk für die Selbstverpflichtungserklärungen vertraut.
2. Auf der Basis des Kriterienkataloges muss der Anbieter eigenständig eine Bewertung der Erfüllung der Kriterien durchführen und auf dieser Basis einen Bewertungsbericht erstellen.
3. Wenn das erfolgt ist, schickt der Anbieter die ausgefüllte Selbstverpflichtungserklärung und den Bewertungsbericht an directions@trusted-cloud.de.
4. Sobald der Vertrag (Nutzungsvereinbarung) gegenseitig gezeichnet ist, wird das Informationssystem in das öffentliche Register der DIRECTIONS-Selbstverpflichtungen aufgenommen.
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