.png)
10115 Berlin
Deutschland
Das Event
Mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld erläutert der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen, wie Kinderrechte in einer von digitalen Medien geprägten Lebenswelt verwirklicht werden können. Dabei wird einerseits auf eine Vielzahl von Chancen und Potentialen der Nutzung hingewiesen, andererseits werden bestehende Risiken und mögliche Gefährdungen für Kinder aufgezeigt. Auch hinsichtlich des Einsatzes digitaler Geräte in Bildungssettings sowie der Notwendigkeit von Medienbildung äußert sich der Ausschuss explizit und gibt den Vertragsstaaten so zahlreiche Vorgaben und Anregungen mit auf den Weg.
In einem gemeinsamen Vortrag stellen Jutta Croll (Kinderrechte.digital, Stiftung Digitale Chancen) und Torsten Krause (Koordinierungsstelle Kinderrechte, Deutsches Kinderhilfswerk) die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 grundsätzlich vor und informieren über die konkreten Anforderungen der Vereinten Nationen zur Realisierung des Kinderrechts auf digitale Bildung. Dieses Angebot bietet ihnen somit eine theoretische Grundlage und menschenrechtliche Begründungszusammenhänge für die Anwendung digitaler Medien in ihrer Einrichtung und zeigt dabei auf, was es zu berücksichtigen gilt, um die Rechte des Kindes auf Teilhabe, Förderung und Schutz gleichermaßen zu berücksichtigen.
