Ab dem Schuljahr 2026/27, steht das Thema Laienreanimation verpflichtend in Nordrhein-Westfalen auf dem Lehrplan. Schüler*innen zwischen der 7. und 9. Klasse, sollen an einer mindestens 90 minütigen Schulung teilnehmen. In den Schulvorschriften wird die Laienreanimation, ebenso wie die Erste Hilfe, als Bestandteil der Gesundheitsförderung im Schulprogramm festgelegt. Lernen sollen die Schüler*innen nach dem Bronze-Standard "Prüfen, Rufen, Drücken". Das JRK-Nordrhein und das JRK-Westfalen-Lippe haben im Rahmen dieses Beschlusses Unterrichtsmaterialien sowie hilfreiche Informationen erstellt, die Multiplikator*innen und Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden können.
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