Köln: 20.–24.02.2024 #didacta

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Fachbereich Pädagogik im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen | Aussteller auf der didacta 2024

Fachbereich Pädagogik im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen

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Fachbereich Pädagogik im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
Karlstr. 104
40210 Düsseldorf
Deutschland
Halle 7.1 | A045
Lehrerin bzw. Lehrer im Justizvollzug
Die Freiheitsstrafe ist ein Mittel des Staates, Straftaten zu sanktionieren. Der Vollzug der Strafe dient – dies ist in § 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen festgesetzt – vor allem dazu, so auf die Gefangenen einzuwirken, dass sie nach ihrer Entlassung fähig sind, „in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“. Entscheidend für eine soziale und psychische Stabilität in Freiheit ist, dass die straffällig gewordenen Personen nach ihrer Haft berufliche Perspektiven haben und für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können. Daher ist die pädagogische Arbeit hauptamtlich tätiger Lehrerinnen und Lehrer ein wesentlicher Aspekt des Strafvollzuges.

Lehrerinnen und Lehrer in den Justizvollzugsanstalten sind wichtige Bezugspersonen für die Gefangenen. Sie
- wirken mit bei der Erstellung individueller Vollzugspläne für die Gefangenen,
- helfen den Gefangenen bei der Entfaltung individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten,
- erteilen den Gefangenen Unterricht,
- beraten sie in Bezug auf berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten,
- unterstützen sie bei der Erlangung schulischer und beruflicher Abschlüsse,
- planen und organisieren fachspezifische Unterrichtsmaßnahmen und
- entwickeln außerschulische pädagogische Maßnahmen und setzen diese um.

Die Gefangenen werden im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen unterrichtet, die zum Teil zu regulären Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und II führen oder einer Berufsausbildung vorausgehen. In kleinen Lerngruppen mit festen Zuständigkeiten ist ein intensives, ganzheitliches pädagogisches Arbeiten möglich, sodass die Lehrerinnen und Lehrer auf die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen eingehen können.

Der Jugendstrafvollzug mit seinem Erziehungsauftrag stellt eine in wesentlichen Teilen pädagogische Aufgabe dar, jedoch bietet auch der Erwachsenenvollzug ein breites Aufgabengebiet für den pädagogischen Dienst!
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